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für Gebäudereinigung

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die letzten Fälle

In den letzten Jahren, haben sich die Schäden und Reklamationsfälle in Verbindung mit der Verarbeitung von Epoxidharz - Ausfugmaterial gehäuft. Sehr oft weiß der Auftraggeber nicht so recht darüber Bescheid und der Dienstleister dann auch nicht. Bei klassisch ausgeführten Bauendreinigungen bleibt ein sichtbares Problem zurück.

 

1) So auch passiert bei einem internationalen agierenden Unternehmen in Süddeutschland beim Neubau der Großküche. Der Dienstleister hat gleich mehrfach die Bauendreinigung durchgeführt ohne sichtbar veränderten Ergebnis. Der Sachverständigte konnte zweifelsfrei die Rückstände von Epoxidharz feststellen und die Argumentation des Fliesenlegers widerlegen. 

 

2) Säureeintrag auf mineralischen Bodenbelag, bei einer durchgeführten Grundreinigung einer Duschanlage 

Der Dienstleister führte bei einem Sportverein eine Grundreinigung der Sanitärbereiche durch. Diese waren zwar noch nicht lang in Benutzung, aber die falsche Unterhaltsreinigung ließ den Feinsteinbelag sehr unschön aussehen und man veranlasste die Grundreinigung beim Dienstleister. Die Grundreinigung werde korrekt ausgeführt allerdings versäumte der Dienstleister eine ausreichende Auffangzone vor die Bereiche zu installieren und so wurde der angrenzende Betonwerkstein durch den Eintrag beschädigt. 

 

3) Glasschäden durch Funkenstrahl,

Bei der Bauendreinigung eines EFH stellte der Gebäudereiniger zwar Beschädigungen am Glas des Wintergarten fest, meldete sie aber nicht dem AG.

Nach der Abnahme der Bauendreinigung, beim Einzug ins Haus, meldete der Eigentümer Mängel an, die Glasscheiben sind beschädigt. Der SV stellte Metalleinschlüsse im Glas fest, die aus Sicht des SV von der Montage des Geländers im Wintergarten kommen. Zwar waren die Fester mit einer Folie geschützt aber die durch die Flexarbeiten entstandenen glühenden Metallpartikel schmolzen hindurch und einige drangen bis ins Glas. 

 

Alle Fälle konnten mit Einsicht aller Parteien außergerichtlich geklärt werden.

Andrè Methner - Gebäudereinigermeister
zert. Sachververständiger für Gebäudereinigung
gemäß Din EN 17024 eurAS Cert

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